Modul 1, Lektion 4: Die Sperrdatei OASIS, von der Kurzzeitsperre bis zur Selbstsperre und wie lange eine Sperre gilt

Lernziel

Nach dieser Lektion wissen Sie, wie die Sperrdatei OASIS funktioniert, wie Sie eine Sperre beantragen, wie lange sie mindestens gilt und warum sie bei allen erlaubten Anbietern in Deutschland gleichzeitig wirkt. Die Sperrdatei ist das wirksamste Schutzwerkzeug im deutschen Markt, und sie greift nur bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis verbindlich.

Drei Fachbegriffe sind neu: Selbstsperre, Fremdsperre und Kurzzeitsperre.

Erklärung

Was OASIS ist

OASIS steht für Onlineabfrage Spielerstatus. Es ist eine bundesweite Sperrdatei, die mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 am 1. Juli 2021 für alle Formen des Glücksspiels eingeführt wurde. Die Datei wird beim Regierungspräsidium Darmstadt geführt.

Das Prinzip ist einfach. Bevor Sie bei einem erlaubten Anbieter spielen können, fragt dieser bei OASIS ab, ob für Ihre Person eine Sperre eingetragen ist. Ist das der Fall, darf er Sie nicht spielen lassen. Diese Abfrage betrifft Casinospiele im Internet ebenso wie Sportwetten, Spielhallen und Spielbanken. Wer Geldspielgeräte aufstellt, muss an das System angeschlossen sein, auch eine Gaststätte mit Automaten.

Daraus folgt der wichtigste Punkt dieser Lektion: Eine einzige Sperre wirkt bei allen angeschlossenen Anbietern zugleich. Sie müssen sich nicht bei jedem Anbieter einzeln abmelden. Umgekehrt können Sie einer Sperre nicht ausweichen, indem Sie zu einem anderen erlaubten Anbieter wechseln.

Selbstsperre

Die Selbstsperre beantragen Sie selbst. Sie brauchen dafür keinen Grund anzugeben. Der Antrag ist auf mehreren Wegen möglich:

  1. direkt bei einem erlaubten Anbieter, online oder vor Ort,
  2. bei der Stelle, die die Sperrdatei führt, also beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Der Anbieter muss Ihren Antrag in die Sperrdatei eintragen. Anschließend werden Sie in Textform darüber informiert, dass die Sperre eingetragen ist und wie sie wieder aufgehoben werden kann.

Fremdsperre

Eine Fremdsperre wird nicht von Ihnen selbst beantragt. Anbieter sind verpflichtet, Personen zu sperren, bei denen sie aus eigener Beobachtung, aufgrund von Hinweisen Dritter oder anderer konkreter Anhaltspunkte annehmen müssen, dass eine Glücksspielsucht oder Überschuldung droht, dass finanzielle Verpflichtungen nicht erfüllt werden oder dass Einsätze im Verhältnis zu Einkommen und Vermögen zu hoch sind.

Vor der Eintragung einer Fremdsperre muss Ihnen der Anbieter Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der Anlass kann auch eine Meldung Dritter sein, etwa von Angehörigen.

Kurzzeitsperre

Erlaubte Anbieter im Internet müssen zusätzlich eine Schaltfläche anbieten, mit der Sie sich sofort für 24 Stunden sperren lassen können. Diese Kurzzeitsperre erfordert keine Begründung und keinen Antrag. Sie ist für den Moment gedacht, in dem Sie merken, dass eine Sitzung aus dem Ruder läuft. Nach 24 Stunden endet sie von selbst. Sie ersetzt keine längere Sperre, sondern schafft eine Pause. Gerade weil sie so wenig Aufwand verlangt, lohnt es sich, schon vor der ersten Sitzung zu wissen, wo der Anbieter sie platziert hat.

Wie lange eine Sperre gilt

Hier liegt der Punkt, den viele unterschätzen. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag gilt eine Sperre mindestens ein Jahr. Bei einer Selbstsperre können Sie eine andere Dauer wählen, diese darf aber drei Monate nicht unterschreiten. Geben Sie eine kürzere Dauer an, gilt die Sperre trotzdem drei Monate.

Eine Sperre endet außerdem nicht automatisch mit Ablauf der Frist. Sie wird nur auf Ihren Antrag hin aufgehoben, und dieser Antrag ist frühestens nach Ablauf der Mindestdauer möglich. Zuständig ist die Stelle, die die Sperrdatei führt, nicht der Anbieter. Ein Anbieter kann eine Sperre also weder verkürzen noch auf Ihre Bitte hin aufheben.

Diese Regelung ist bewusst streng. Sie soll verhindern, dass eine Sperre in einem schwachen Moment schnell wieder rückgängig gemacht wird.

Beispiel: Selbstsperre mit gewählter Dauer

Angenommen, Sie beantragen am 1. November eine Selbstsperre und geben als Wunschdauer sechs Wochen an.

  1. Sechs Wochen liegen unter der Untergrenze von drei Monaten. Die Sperre gilt deshalb drei Monate.
  2. Frühestens ab dem 1. Februar können Sie die Aufhebung beantragen.
  3. Bis die zuständige Stelle Ihren Antrag bearbeitet hat, bleibt die Sperre bestehen.
  4. In der gesamten Zeit lehnt jeder erlaubte Anbieter Ihr Spiel ab, online wie vor Ort.
  5. Stellen Sie nach dem 1. Februar keinen Antrag, bleibt die Sperre unverändert bestehen, ohne dass Sie etwas tun müssen.

Ein Blick in Euro zeigt, warum diese Dauer sinnvoll ist. Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit liegt grundsätzlich bei 1.000 Euro im Monat. Über drei Monate wären das bis zu 3.000 Euro an möglichen Einzahlungen. Eine Sperre setzt diesen Betrag für die gesamte Dauer auf null, bei allen erlaubten Anbietern gleichzeitig.

Kasten: Wo OASIS greift und wo nicht

  • Greift: bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis, also bei allen Domains auf der Whitelist der GGL, und bei Spielhallen und Spielbanken.
  • Greift nicht verbindlich: bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis. Diese fragen OASIS in der Regel nicht ab. Eine Sperre schützt Sie dort nicht.
  • Folge für Sie: Wer gesperrt ist und auf einen nicht erlaubten Anbieter ausweicht, verliert nicht nur den Schutz der Sperre, sondern auch alle anderen deutschen Schutzregeln, vom Höchsteinsatz von 1 Euro pro Spin bis zur Pause von fünf Sekunden zwischen zwei Spins.

Deshalb gehören zwei Schritte zusammen: zuerst prüfen, ob ein Anbieter auf der Whitelist der GGL steht, dann bei Bedarf sperren. Die Sperre wirkt nur dort, wo eine deutsche Erlaubnis besteht.

Was eine Sperre nicht ist

Eine Sperre ist keine Strafe und kein Eintrag, der an Dritte wie Banken oder Arbeitgeber weitergegeben wird. Sie dient ausschließlich dazu, dass Anbieter von Glücksspielen Sie nicht spielen lassen. Wer eine Sperre beantragt, nutzt ein Werkzeug, das der Gesetzgeber für genau diesen Zweck geschaffen hat.

Drei häufige Missverständnisse

"Nach drei Monaten kann ich einfach weiterspielen." Nein. Die Frist ist nur der frühestmögliche Zeitpunkt für einen Antrag auf Aufhebung. Ohne diesen Antrag bleibt die Sperre bestehen, auch nach Ablauf der Frist.

"Ich sperre mich nur bei dem Anbieter, bei dem ich zu viel spiele." Eine Sperre über OASIS lässt sich nicht auf einen einzelnen erlaubten Anbieter beschränken. Wer nur bei einem Anbieter pausieren möchte, nutzt dessen eigene Limits, nicht die Sperrdatei.

"Die Kurzzeitsperre reicht, wenn es ernst wird." Die Kurzzeitsperre unterbricht eine einzelne Sitzung. Wenn Sie merken, dass Sie die Schaltfläche wiederholt brauchen, ist das ein deutliches Zeichen, über eine Selbstsperre von mindestens drei Monaten nachzudenken.

Zusammenfassung

OASIS ist die bundesweite Sperrdatei für Glücksspiel in Deutschland. Eine Sperre wirkt bei allen angeschlossenen Anbietern zugleich. Die Selbstsperre beantragen Sie selbst, die Fremdsperre wird bei Anzeichen einer Gefährdung eingetragen, die Kurzzeitsperre per Schaltfläche schafft eine sofortige Pause von 24 Stunden. Eine Sperre gilt grundsätzlich mindestens ein Jahr, bei einer Selbstsperre mit gewählter Dauer mindestens drei Monate, und endet nur auf Antrag.

Nächste Lektion

Modul 1, Lektion 5 wird das anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit behandeln: wie es festgelegt wird, wie es zwischen den Anbietern abgeglichen wird und was geschieht, wenn Sie es ändern möchten.

Verantwortungsvolles Spielen

Die Kurzzeitsperre ist für genau den Moment gedacht, in dem Sie einen Verlust sofort zurückholen möchten. Nutzen Sie sie dann, statt weiterzuspielen. Spielen Sie ausschließlich ab 18 Jahren und nur bei Anbietern auf der Whitelist der GGL, denn nur dort greift OASIS verbindlich. Die kostenfreie und anonyme Telefonberatung des BIÖG, früher BZgA, erreichen Sie unter 0800 1 37 27 00.